Pflichten für Immobilieneigner
Die aktuelle Grundsteuer ist verfassungswidrig, so dass der Gesetzgeber verpflichtet wurde zu handeln. Sie als Eigentümer einer Immobilie müssen deswegen eine Steuererklärung für jedes Ihrer Grundstücke erstellen.
Bis zum 31.01.2023 muss die Erklärung zur Feststellung des Grundstückswertes online abgegeben sein. Dabei werden einige Informationen eingefordert. Dies ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wenn Sie keine Erklärung abgeben drohen empfindliche Strafen.
Wie immer bei Steuererklärungen kann es kompliziert werden und es gibt Optimierungspotenzial.
Nachdem einige Unterlagen einzusammeln sind und die Frist schnell da ist, sollte bereits jetzt begonnen werden zu handeln.
Der Online Steuerberater mit seinem Team hat sich auf diesen Sachverhalt spezialisiert und einen Prozess erarbeitet, der Ihnen diese Pflichterfüllung so weit wie möglich erleichtert.

Handeln
wir jetzt!
Wie wir gemeinsam vorgehen
01
Sie bestellen die Anzahl der Erklärungen anhand Ihrer einzelnen Immobilien
02
Sie erhalten Zugang zu einer extra dafür entwickelten Software
03
Gemeinsam ergänzen wir die relevanten und Bundesland spezifischen Informationen
04
Unser Team prüft die Daten und übermittelt die Erklärung an das Finanzamt
Weitere Tipps zu Steuern & Buchhaltung bekommen Sie hier
Gotenstraße 4
86343 Königsbrunn
Tel.: +49 8231 96550 | Grundsteuer@der-online-steuerberater.de